Lehrgänge

Alle Waffensachkundelehrgänge werden unter Vorgabe der allgem. WaffVwV vom 04.11.2011 zum WaffG durchgeführt.

Die Waffensachkundeausbildung wird ab 10 Teilnehmern als „Inhouse“ Schulung auch bundesweit durchgeführt.

Waffensachkundelehrgänge mit Prüfung gem. § 7 WaffG / inkl. Aufsichtsschulung
für Sportschützen, Sportbootkapitäne (Not- und Seenotsignalmittel), Erben und Sammler

(Zeitbedarf: 22 Unterrichtsstunden)
(Kosten: 210 €,  zuzüglich Schießstandgebühr und Munition)

Waffensachkundelehrgänge mit Prüfung gem. § 7 WaffG
für Personen in der privaten Sicherheitswirtschaft sowie gefährdete Personen, gem. § 28 WaffG / § 19 WaffG.

(Zeitbedarf: 40 Unterrichtsstunden inkl. Prüfung)
(Lehrgangskosten: 350 € inkl. Munition und Standgebühren) 

(Kosten für An- und Abfahrt inkl. Übernachtungen fallen nur bei Inhouse Schulungen an!)

zusätzliche Aufsichtsschulung für Schießstandaufsichten gem. (§§ 5,6,7,9,10 und 27 WaffG, sowie §§ 3, 10 und 11 AWaffV)
(Zeitbedarf: 5 Unterrichtsstunden)
(Kosten: 70 €) 

Schießtraining gemäß DGUV 23 (BGV C7) (bei Mitarbeitern im Wach - und Sicherheitsdienst)
(Zeit – und Kostenaufwand: auf Anfrage)

Schießleiterausbildung / Prüfung (nur für Mitarbeiter im priv. Sicherheitsbereich)
Im Sinne der §§ 10,11 und 12 der AWaffV und der DGUV 23 (BGV C7)
(Zeitbedarf: 16 Unterrichtsstunden)
(Kosten: 180 €,  zuzüglich Schießstandgebühr))

Schießlehrgänge (zur Verbesserung der Waffenhandhabung)
(Zeitbedarf: ca. 8 Stunden)
(Kostenaufwand: pro Stunde = 45 € pro Teilnehmer,  zuzüglich Schießstandgebühr)